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Aktuelle Nachrichten
09. Juli 2011 / bid-Redaktion
TOP-Meldung
Verband der Baumediatoren
Der Mediator am Bau kommt
Neue Ausbildung Wirtschaftsmediator „Bau und Immobilienwirtschaft“
Das neue Mediationsgesetz sieht die Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auch für die Baubranche vor. „Gerade Bauprojekte sind extrem konfliktträchtig“, sagt Jörg Berner, selbst Mediator und Leiter des Geschäftsbereichs Bau und Immobilien bei DEKRA Industrial. „Solche Vorhaben sind komplex und häufig emotional, so sind unterschiedliche Standpunkte und Sichtweisen z. B. bei Mängeln vorprogrammiert.“
Das Ziel des Mediators ist es, eine Lösung herbeizuführen, die beide Seiten als Vorzug gegenüber allen anderen Alternativen empfinden. „Gerichtsverfahren werden oft als als teuer und langwierig empfunden, Urteile als nicht streitadäquat und unbefriedigend gewürdigt“, erklärt Dr. Martin Jung, Vorsitzender des Verbandes der Baumediatoren e.V. sowie Rechtsanwalt und Mediator gegenüber dem Badenia-Informationsdienst (bid in Berlin. „Dabei bieten gerade die Besonderheiten von Konflikten in der Bau- und Immobilienwirtschaft, wie die Dauer der Leistungsbeziehung, andauernde Berührungspunkte sowohl in der Gewährleistungsphase wie innerhalb der Branche, disziplinübergreifende Problemstellungen und schließlich Zielkonflikte zwischen Budgetsicherheit und Sachverhaltsklärung gute Voraussetzungen für Win-Win-Situationen durch Vereinbarungen, in denen beide Parteien ihre wesentlichen Interessen verhandeln und ausgleichen.“
Bei Baustreitigkeiten stehen meist technische Inhalte und deren baubetriebliche und rechtliche Bewertung im Mittelpunkt. Deshalb ist es nötig, fachspezifisch qualifizierte Mediatoren an den Tisch zu bringen. Das Fortbildungsangebot des Verbandes der Baumediatoren und der DEKRA richtet sich an Juristen, Bauingenieure, Architekten, Immobilienverwalter und Sachverständige mit einschlägiger Berufserfahrung. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an der klassischen Wirtschaftsmediation und werden unter direktem Bezug auf Konflikte im Bau- und Immobilienbereich vermittelt. Besonderheit ist der modulartige Aufbau: Die fachliche Fokussierung der Grundausbildung erfährt eine Vertiefung mit Aufbaumodulen und führt zur Qualifizierung als „Fachmediator Bau“. Ausbildungsorte sind das dib – Deutsches Institut für Betriebswirtschaft in Frankfurt/M., ein Unternehmen des DEKRA Konzerns, sowie die BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V. in Berlin.
19. April 2011 / bid-Redaktion
TOP-Meldung
Kreditmediatoren bauen bundesweites Netzwerk aus
Bundeskanzlerin gibt Anstoß für ein neues Tätigkeitsfeld
Experten wollen Qualitätsstandards erarbeiten
Am Rande eines ersten Bundeskongresses der Kreditmediatoren, der als Fachtagung von der Friedrich-Naumann-Stiftung in der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach ausgerichtet wurde, dankte Armbruster Merkel für ihr Schlaglicht auf das noch neue Tätigkeitsfeld. Auf dieser Grundlage sei es möglich, weitere interessierte Mediatoren und Unternehmensberater zu Kreditmediatoren auszubilden, auf Sicht sogar einen ganzen neuen Beruf zu etablieren.
Der vor einem Jahr gegründete Bundesverband hat sich zum Ziel gesetzt, die weit verstreuten Experten miteinander zu vernetzen. Auch soll die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen geprüft und ein Schwerpunkt auf die Qualität gelegt werden. Eine maximale Qualitätssicherung, so Vorstandsmitglied Reinhard Oldenburg gegenüber dem Badenia-Informationsdienst (bid), sei für die Arbeit der Kreditmediation unerlässlich. Hierzu wird der BdKM Ausschüsse bilden und Wege erarbeiten. Darüber hinaus will der Bundesverband sowohl auf politischer wie auch auf gesellschaftlicher Ebene mehr Verständnis dafür wecken, dass die moderierte Konfliktlösung zwischen Banken und Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit wird.
Nach Einschätzung der deutschen Wirtschaftsverbände könnten in den kommenden Jahren – auch vor dem Hintergrund von Basel III – viele Unternehmen die Hilfe eines Kreditmediators benötigen. Die Zahl sachkundiger Berater ist hingegen noch relativ klein. Kontaktadressen sind über den BdKM zu bekommen.
23. Februar 2011 / bid-Redaktion
TOP-Meldung
Erfolgreiches erstes Jahr:
Kreditmediator Deutschland hilft über 700 Unternehmen
Vier von fünf Hilferufen stammen von kleinen Firmen / Steuereinnahmen gesichert
Dabei ging es um insgesamt 20.000 Arbeitsplätze. Durch die monatlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen aus den gesicherten Arbeitsplätzen errechnet sich eine wesentliche Gegenfinanzierung der Kosten des Kreditmediators.
983 Firmenkontakte und eine Erfolgsquote von mehr als 70 Prozent: Der Kreditmediator Deutschland blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück. Seit dem 1. März 2010 hat die Anlaufstelle für Unternehmen in Finanzierungsschwierigkeiten ein bundesweit einheitliches Kreditmediationsverfahren entwickelt und mit den Spitzenverbänden der Kammerorganisationen und der Kreditwirtschaft koordiniert.
Trotz Aufschwung wären ohne die Arbeit des Kreditmediators viele Unternehmen auf der Strecke geblieben. Mehr als 980 Anfragen belegen, dass das Angebot sehr gut angenommen wird. Die Dienstleistung reicht dabei von Beratung zu lokalen Förderungsmöglichkeiten über Unterstützung bei der Finanzkommunikation bis hin zum offiziellen Mediationsverfahren. „Oft können wir schnell und unbürokratisch helfen, bevor es zur ausdrücklichen Absage kommt“, sagte Metternich dem Badenia-Informationsdienst (bid). „Komplizierter sind natürlich die Fälle, in denen ein Kredit bereits abgelehnt wurde. Doch auch dort gilt unser Grundsatz: Für jedes wirtschaftlich sinnvolle Projekt sollte auch eine Finanzierung erreicht werden können.“
Die konkrete Form der Unterstützung und die Vorgehensweisen passt der Kreditmediator sehr individuell an die jeweiligen Rahmenbedingungen an: Bei 740 Anfragen liefen die Kreditgespräche noch. In diesen Fällen berät er zu lokalen Finanzierungs- und Förderpartnern und hilft bei der Kommunikation gegenüber der Bank. Sind die Gespräche bereits gescheitert und der Kreditantrag abgelehnt, beginnt das offizielle Mediationsverfahren – bisher 243-mal.
Vier von fünf Hilferufen stammen von kleinen Unternehmen
Bei den 243 abgelehnten Kreditanträgen zeigt sich ein klarer Trend: Je kleiner das Unternehmen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank Kredite ablehnt. 80 Prozent der Fälle betreffen Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Dort entscheiden oft schon fünfstellige Summen über Fortbestand oder Insolvenz, beispielsweise wenn ein neues Lieferfahrzeug oder ein Umzug finanziert werden muss.
Vielfach haben die Banken auch zu Recht Abstand von einer beantragten Finanzierung genommen und den Kredit nicht bewilligt. Bei der Hälfte der 243 Mediationsfälle ließ die wirtschaftliche Lage und Aussicht der Antragsteller tatsächlich keine Kreditmediation zu. In diesen Fällen konnte vielfach auf das bewährte Instrument der „runden Tische“ bei den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern verwiesen werden. Oft können Metternich und sein Team aber noch helfen: Bei 20 Prozent der Fälle wurde die Kreditabsage zurückgenommen, bei weiteren 30 Prozent laufen die Gespräche.
Laufende Einnahmen für Staatshaushalt und Sozialsysteme gesichert
Bereits in den Härtefällen, in denen Kreditabsagen nach der Mediation wieder zurückgenommen wurden, konnten 3.678 Arbeitsplätze gesichert werden. Bei durchschnittlicher Bezahlung bringt jeder einzelne davon monatlich Lohnsteuereinnahmen von 577 Euro und 1337 Euro für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile. Zudem entfallen Kosten für die Sozialsysteme, wenn die Stellen erhalten bleiben: Dies spart monatlich im Schnitt 1.491 Euro. Auch wenn die ausgefallene Wertschöpfung und Steuerzahlungen der insolventen Unternehmen häufig durch zusätzliche Wertschöpfung und Steuerzahlungen konkurrierender Unternehmen ausgeglichen werden, kann man von einer Gegenfinanzierung der Kosten des Mediators in wesentlichem Umfang ausgehen.
„Bei mittlerweile 3.678 Stellen sichern wir jeden Monat in beträchtlichem Umfang Einnahmen beziehungsweise verhindern Ausfälle“, weiß Metternich. Wichtig ist ihm allerdings auch der soziale Aspekt seiner Tätigkeit: „Wir haben viele Menschen vor dem Sturz in die Arbeitslosigkeit bewahren können. In diesem Sinne wollen wir auch diesem Jahr unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen.“
21. Januar 2011 / bid-Redaktion
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Bundesverband der Gütestellen kritisiert Mediationsgesetz
"Erneut wird wieder eine Chance vertan"
Förderung der Mediation und anderer Verfahren außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Der Präsident des Bundesverband der Gütestellen Ulrich Bantelmann und sein Vizepräsident Raimund Kalinowski kritisieren noch mehr:
"Hatte der Gesetzgeber bei der Formulierung des Gesetzes hauptsächlich hochstrittige Familienstreitigkeiten im Kopf, die er primär von Juristen behandelt wissen möchte? Streitfälle mit hohen Streitwerten oder Fälle, die möglichst schnell entschieden werden sollten, eignen sich besonders gut für die außergerichtliche Streitschlichtung, denn hier kann sie ihre Vorteile maximal ausspielen.
Da die ordentliche Gerichtsbarkeit sich mit diesen Fällen aber jahrelang beschäftigen kann und es sich über die streitwertabhängigen Gebühren auch finanziell „lohnt“, erkennt man im Gesetz keine Absicht, diese Fälle außergerichtlich lösen lassen zu wollen.
Punkte wie „Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.“ [§2 Abs. 2] oder „Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen.“ [§2 Abs. 6] sind sicherlich gut gemeint.
Aber ähnlich wie „Die Klageschrift soll ferner enthalten: Die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen;...“, sind sie nur die Aufforderung, entsprechende Textbausteine zu formulieren, damit (automatisch) dokumentiert werden kann, dass dem Gesetze genüge getan wurde.
Der rechtsunkundige Mediator übersieht dies vielleicht, so dass in diesen Fällen eine Möglichkeit besteht, die Vereinbarung, die während der Mediation im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wurde, später vor den öffentlichen Gerichten anzufechten.
Trotz der ernsten Bedenken des Bundesverband der Gütestellen (und auch von nahezu allen anderen Verbänden), und den klaren Aussagen während der öffentlichen Diskussionen, wird die richterliche Mediation [Anm.: der klare Ausdruck „richterliche Mediation“ aus dem Referentenentwurf heißt im Gesetzentwurf nun „gerichtsinterne Mediation“ obwohl sie weiterhin ausschließlich von Richtern durchgeführt werden soll. Warum wurde wohl der eindeutige Begriff in einen mehrdeutigen geändert?] nun doch auf eine rechtliche Grundlage gehoben und die offizielle Erklärung zum Ziel des Gesetzes, „Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. …“ verkommt damit zur Farce.
Der außergerichtlichen Mediation durch freiberuflich tätige Mediatoren wird durch dieses Gesetz der Boden entzogen. Weder die Entlastung der Gerichte noch eine Kostensenkung für den Steuerzahler werden hierdurch erreicht. Laut Gesetzentwurf entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Sollte die Aus- und Fortbildung der Richter tatsächlich kostenlos zu haben sein?
Bedauerlich ist, dass trotz der angemeldeten Bedenken eine finanzielle Förderung der Mediation restriktiv nur in Familiensachen zu Forschungszwecken ermöglicht werden soll. Alle Beteiligten sind sich einig darüber, dass gerade die außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation ein großes Potenzial an finanziellen Einsparungen für die öffentlichen Haushalte birgt. Um dieses Potenzial voll ausschöpfen zu können, muss in allen Bereichen - nicht nur in Familiensachen - ein finanzieller Anreiz für die Streitenden geschaffen werden, um auf die außergerichtliche Mediation als Alternative zur gerichtlichen Inanspruchnahme zurückzugreifen.
Wenn das Gericht eine gerichtsinterne Mediation [d.h. eine Mediation durch einen Richter] vorschlägt [Artikel 3 Änderung der ZPO §278a], wie kann dann der § 2 Abs. 1 „(1) Die Parteien wählen den Mediator aus.“ erfüllt werden? Die richterliche Mediation [Anm.: im Gesetz nun gerichtsinterne Mediation genannt, früher noch irreführender als gerichtsnahe Mediation bezeichnet] war bei ihrer Einführung dazu gedacht, der Mediation zum Durchbruch zu verhelfen. Aber statt sie stufenweise abzubauen und Richter damit zu beschäftigen, wofür sie ausgebildet und eingestellt wurden und wofür der Steuerzahler sie bezahlt – treten die Richter nun mit rechtlicher Grundlage und dem Segen der Regierung mit richterlicher Mediation im Gericht an, den freiberuflichen Mediatoren die Existenzgrundlage zu entziehen.
Es ist kein Geheimnis, dass mit der Mediatorenausbildung mehr Umsatz erzielt wird, als mit der Mediation. Fernsehserien positionieren Mediatoren gerne im Bereich der Schlichtung von Bagatellfällen, die bei den Schlichtungsmännern und -frauen aber in der Regel besser aufgehoben sind.
Mediation ist sehr vielfältig. Ein und dasselbe Wort wird benutzt für Verfahren im Täter-Opfer-Ausgleich, im Bereich Mobbing, in öffentlichen Auseinandersetzungen z.B. bei großen Bauvorhaben (Flughäfen, Bahnhöfe) aber auch bei rein wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern oder Erben. Streitwerte können hierbei kaum in Euro messbar sein; es kann z. B. nur um eine Entschuldigung gehen oder aber um eine 9-stellige Geldsumme.
Es ist sicherlich schwierig diese Spanne in einem einzelnen Gesetz abzubilden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird möglicherweise von einer Mehrheit getragen, aber sicherlich nicht, weil er besonders gut ist, sondern weil sich die Mehrheit mit dem Thema nicht beschäftigt hat. Dies ist sehr bedauerlich, da erneut eine Chance vertan wird."
19. Januar 2011 / bid-Redaktion
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Deutscher Richterbund (DRB) fordert Nachbesserung am Mediationsgesetz
Keine Beschneidung der bewährten gerichtsinternen Mediation
"Erschwerung der gerichtsinternen Mediation wäre ein Rückschritt"
Fast 3/4 der gerichtlichen Mediationsverfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Parteien vertrauen dem juristischen Sachverstand und der Streitschlichtungskompetenz der Richter. Die gerichtsinterne Mediation ist nach Meinung der Richter schnell, effektiv, kostengünstig sowie nachhaltig und stößt deshalb auch bei Rechtsanwälten auf große Zustimmung.
Dieses vom Richterbund als Erfolgsmodell bezeichnete Verfahren soll nun im Gesetzentwurf der Bundesregierung beschnitten werden: Bisher kann der Mediator in einer gerichtlichen Mediation einen Vergleich sogleich protokollieren, wodurch das Verfahren endgültig beendet wird und keine weiteren Kosten verursacht werden. Künftig sollen die Parteien ihren Vergleich außerhalb der Mediationsverhandlung in einem zeitraubenden Verfahren durch Dritte nachträglich protokollieren lassen, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Hierzu erklärt heute in Berlin der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank gegenüber dem Badenia-Informationsdienst (bid): „Die im Regierungsentwurf vorgesehene Erschwerung der gerichtsinternen Mediation wäre ein Rückschritt zum Nachteil der Rechtsschutz Suchenden. Ein erprobtes, erfolgreiches Verfahren, das schnell Rechtssicherheit schafft, würde durch bürokratische Hürden abgewertet. Bei der Ausgestaltung der Mediationsverfahren darf es nicht vorrangig um den Schutz der Interessen von Berufsverbänden in ihrer Beteiligung an den weiteren, außergerichtlichen Formen der Mediation gehen. Maßstab kann allein die bestmögliche Sicherung des Rechtsgewährungsanspruchs der Bürger sein. Diesem Anspruch wird die schnelle und unkomplizierte gerichtsinterne Mediation in ihrer bisherigen Ausgestaltung gerecht.“
15. Januar 2011 / bid-Redaktion
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Bundesrechtsanwaltskammer zum neuen Mediationsgesetz
Mediation nicht erst im Gerichtssaal
"Richtiger Weg, aber Entwurf belastet die Justiz mit weiteren Aufgaben"
Ein neues Mediationsgesetz, das eine einheitliche Grundlage für konsensuale Verfahren in Deutschland schafft, ist im Grundsatz daher der richtige Weg, um die Mediation in Deutschland künftig stärker als bisher zu fördern. Die Anwälte schlagen aber Änderungen im jetzt beschlossenen Entwurf vor, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Dennoch ist mehr als fraglich, ob sich mit den jetzt konkret vorgeschlagenen Regelungen dieses Ziel tatsächlich erreichen lässt. Die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet in einer Mitteilung gegenüber der Presse, dass mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Stärkung der gerichtsinternen Mediation keine Förderung, sondern eine Schwächung der außergerichtlichen Mediation einhergeht. Da die richterliche Mediation von den Parteien ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden kann, fehlt ein wichtiger Anreiz für die Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens. Hinzu kommt, dass durch die richterliche Mediation weitere Justizressourcen in erheblichem Maße gebunden werden. Die mit dem Entwurf auch verfolgte Zielsetzung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte und einer nachhaltigen Verkürzung der Prozessdauer wird deshalb im Wesentlichen verfehlt.
"Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf belastet stattdessen die Justiz mit einer weiteren Aufgabe und schafft gleichzeitig durch die kostenlose richterliche Mediation faktisch einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der gewünschten außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren", erläutert Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, die Kritik der Rechtsanwälte gegenüber dem Badenia-Informationsdienst (bid).
"Darüber hinaus gibt es weder Kostenanreize für die frühzeitige Inanspruchnahme einer Mediation noch eine finanzielle Unterstützung einer bedürftigen Partei für die außergerichtliche Streitbeilegung, wie sie z. B. mit der Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren gewährt wird. Außergerichtliche Mediation bleibt somit ein Privileg derjenigen, die sie sich leisten können", bemängelt Plassmann die "falsche Weichenstellung des Gesetzgebers".
13. Januar 2011 / bid-Redaktion
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Mehr Konflikte sollen durch Mediatoren gelöst werden
Justitia ohne Schwert
Bundeskabinett beschließt erstes Deutsches Mediationsgesetz
Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.
Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.
Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die Kammern und Verbände zuständig sein.
Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.
Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.
Hintergrund
Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene "Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.
Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.
Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.
Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.
Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.
Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2010 beschlossene Gesetz regelt sie nun erstmals grundlegend.
Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht.
Wenn die Parteien zu einer Einigung kommen, dann können sie diese, zum Beispiel in einem Zivilverfahren vor einem Amtsgericht, für vollstreckbar erklären lassen. Sie erhalten so eine sichere Grundlage für die Folgen ihrer Einigung.
Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes betreffen die Person des Mediators: Sie muss unabhängig und neutral sein, in der Sache selbst darf sie nicht entscheidungsbefugt sein. Ein Richter, der im Mediationsverfahren mitgewirkt hat, darf anschließend nicht mehr über die Sache selbst entscheiden. Auf Vorschlag einiger Berufsverbände sieht das Gesetz nun vor, dass Richter, die als Mediatoren tätig sind, nicht mehr Befugnisse haben als alle anderen Mediatoren. Insbesondere dürfen sie nun nicht mehr - anders als zunächst vorgesehen - Vergleiche protokollieren und den Streitwert festsetzen.
Mediatoren werden in dem Gesetz zu Aus- und Fortbildungen verpflichtet. Die Entscheidung darüber, wer Mediator wird, trifft allerdings nicht der Staat: Gesetzliche Zugangsschranken gibt es nicht. Die Bundesregierung unterstützt ein privates System der Kammern und Verbände in dem Personen, die diese Tätigkeit ausüben wollen, eine Art Gütesiegel erhalten. Dieses Zulassungsverfahren soll die Qualität der Mediation absichern und den Bürgern eine Orientierungshilfe geben, an wen sie sich wenden können. Bislang waren die Angebote von Mediatoren auf dem privaten, nicht geregelten Markt unübersichtlich.
Die Mediation soll zu einer Entlastung der Gerichte beitragen, da langwierige Prozesse so vermieden werden können. Sie kann so auch den Parteien viel Geld sparen. Um die Auswirkungen von Mediationsverfahren auf die Justiz genauer zu untersuchen, können Bund und Länder für das Familienrecht wissenschaftliche Forschungen zu möglichen Einspareffekten anstoßen.
Download-Datei: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation
[Mediationsgesetz-12-01-2011.pdf] (267,47 KB; Dateityp: pdf)
03. Dezember 2010 / bid-Redaktion
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Wirtschaftsminister Brüderle zufrieden: Expansion statt Insolvenz
Kreditmediator präsentiert erfolgreiche Unternehmensrettung
Hans-Joachim Metternich bringt Übersetzungsdienst zurück auf Wachstumskurs
Schnelles Wachstum kann Probleme mit sich bringen: Dies erlebte English Express, als die Büros zu klein wurden und ein Umzug anstand. Seit zehn Jahren erstellt das Unternehmen Übersetzungen für anspruchsvolle Kunden wie beispielsweise CDU und Grüne, Freie und Humboldt-Universität oder den Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Außer im Krisenjahr 2009 wuchs English Express dabei jedes Jahr, oft in der Größenordnung von 30 Prozent pro Jahr.
Bereits dreimal hatte das wachsende Unternehmen deshalb den Standort gewechselt. Beim aktuellen Umzug erwiesen sich die Verhandlungen mit der Hausbank jedoch als unerwartet problematisch. Die Bank zweifelte Umsatzprognose sowie Sicherheiten an und verweigerte eine Kreditvergabe. "Ohne Hilfe hätten wir erhebliche Probleme bekommen", erläutert Geschäftsführerin Marie Klein. "Um das Unternehmen vor der Insolvenz zu retten, hätten wir hohe Summen von privaten Quellen leihen müssen - wer weiß, ob uns das gelungen wäre."
In dieser schwierigen Situation kontaktierte die Geschäftsführerin Marie Klein den Kreditmediator Deutschland in Frankfurt a.M. Der Kreditmediator wurde im Frühjahr 2010 vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt, um Unternehmen in Kreditnöten zu helfen. Für diese Funktion wurde Hans-Joachim Metternich ausgewählt, der ehemalige Geschäftsführer einer Förderbank. Er berät, wenn Kreditverhandlungen sich als schwierig erweisen, und vermittelt, wenn ein Antrag bereits abgelehnt wurde.
In Berlin vermittelte er einen Berater der Handelskammer, der den Betrieb bewertete und kreditrelevante Verbesserungsmöglichkeiten aufwies. Zudem unterstützte der Kreditmediator die Geschäftsführerin bei der Überarbeitung ihres Businessplans und stellte den Kontakt zur Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg her. Deren Förderung ermöglichte letztlich den Kredit in Höhe von 98.000 Euro.
Über die rundum erfolgreiche Mediation freut sich auch Kreditmediator Metternich: "Ich habe die Aufgabe, soliden Unternehmen zu helfen, denen nur wegen strikter Kreditvergabekriterien in Probleme geraten. Oft lassen sich dabei schnell sehr gute Resultate erzielen: Im Fall von English Express sind zwischen Antragstellung und Unterschrift lediglich zwei Monate vergangen. Das Verfahren war zügig, unbürokratisch und geprägt durch eine gute Kooperation zwischen Bank, IHK und English Express."
Auch Bundeswirtschaftsminister Brüderle würdigte die Arbeit des Kreditmediators: "Bereits die Existenz des Kreditmediators hat viele Kreditinstitute für das Thema sensibilisiert. Große Kreditinstitute sind inzwischen dem Vorbild gefolgt. Sie haben eigene Mediationsbeauftragte benannt. Das ist ein ganz wichtiges Verdienst von Herrn Metternich."
Bei English Express zeigt sich bereits nach kurzer Zeit, dass die Investition in die neuen Räume Früchte trägt. "Wir wachsen schneller als geplant und haben bereits das Vorkrisenniveau erreicht. 2011 werden wir voraussichtlich fünf neue Arbeitsplätze schaffen können", freut sich Klein.
Im Frühjahr 2010 setzte die Bundesregierung den Kreditmediator Deutschland ein. Seine Aufgabe ist es, Einzelunternehmer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen bei Kreditverhandlungen zu unterstützen: sowohl durch Beratung zur Antragsvorbereitung als auch durch Mediation, wenn eine Kreditanfrage bereits abgelehnt wurde. Diese Dienstleistung ist bankunabhängig und kostenfrei.
Bisher haben mehr als 700 Unternehmen die Hilfe des Kreditmediators in Anspruch genommen. 542 Unternehmen haben sich an ihn gewandt, weil sie in laufenden Verhandlungen auf Probleme bei der Kreditbeschaffung gestoßen sind. In 494 Fällen konnte Herr Metternich weiterhelfen, ohne in das breit angelegte Mediationsverfahren einsteigen zu müssen.
Daneben sind 192 Unternehmen, deren Kreditantrag bereits abgelehnt wurde, auf den Kreditmediator zugekommen. In 89 dieser Verfahren steht der Kreditmediator mit den Hausbanken und den Unternehmern in engem Kontakt. In 32 Fällen konnte die Ablehnung der Bank ins Positive umkehrt und eine Bewilligung erwirkt werden. Allein diese 32 Fälle hatten ein Kreditvolumen von 26 Mio. Euro und rund 1.800 Arbeitsplätze zum Gegenstand.
19. November 2010 / bid-Redaktion
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Roland-Rechtsreport und Institut für Demoskopie Allensbach legen Studie vor
Die Bevölkerung bewertet Mediation positiv
Bürger wollen Gerichtsprozesse vermeiden
Dass Strafrechtsurteile oft zu milde sind, insbesondere bei jugendlichen Straftätern, empfinden 60 Prozent. Eine klare Schwäche in der Arbeit der Gerichte sind aus Sicht der Bevölkerung zudem die langen Verfahrensdauern (74 Prozent). Fast jeder zweite Deutsche (48 Prozent) glaubt, dass durch Mediation viele Streitigkeiten beigelegt werden können. Das sind die zentralen Ergebnisse des ROLAND Rechtsreports, einer Studie der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach, die jetzt in Berlin vorgestellt wurde.
„Der Eindruck, dass nicht alle Menschen vor dem Gericht gleichbehandelt werden, riecht nach Skandal, ist aber nachvollziehbar. Prozesse sind selbst durch gute Gesetze nicht vollständig objektivierbar“, sagt Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG gegenüber dem Badenia-Informationsdienst (bid). Ein guter Anwalt, ein strenger Richter entscheiden nach Auffassung der Bürger über Gewinner und Verlierer. „In der Mediation finden die Beteiligten mit Hilfe eines Mediators dagegen ihre eigene, als gerecht empfundene Lösung“, so Horrion beim bid weiter.
Bürger wollen Gerichtsprozesse vermeiden
Auch wenn nur eine Minderheit konkret fürchtet, in einen Prozess verwickelt zu werden, empfindet eine große Mehrheit der Bevölkerung den Gedanken an eine Prozessbeteiligung als unangenehm: 36 Prozent empfinden den Gedanken als sehr unangenehm, 25 Prozent als ziemlich unangenehm. Vor allem Frauen und Ältere empfinden den Gedanken als unangenehm. Entsprechend will der überwiegende Teil der Bevölkerung (51 Prozent) einen Gerichtsprozess vermeiden und würde gegebenenfalls nachgeben, selbst wenn man sich im Recht fühlt. Je enger die emotionale Bindung an den Kontrahenten, desto konfliktscheuer sind die Deutschen: 76 Prozent würden nicht gegen enge Familienangehörige, wie beispielsweise Eltern oder Kinder, vorgehen, selbst wenn sie sich im Recht fühlen würden.
Die persönlichen Erfahrungen der Bevölkerung mit deutschen Gerichten
Jeder vierte Bürger war in den letzten zehn Jahren an einem Gerichtsprozess beteiligt, als Kläger, Beklagter, Zeuge oder Zuschauer. Mit Abstand am häufigsten streiten die Deutschen mit 31 Prozent über verkehrsrechtliche Angelegenheiten, gefolgt von Straftaten (19 Prozent) und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (ebenfalls 19 Prozent) sowie familienrechtlichen Auseinandersetzungen (13 Prozent).
Bevölkerung bewertet Mediation positiv
57 Prozent der Bevölkerung haben von der alternativen Streitbeilegung durch Mediation bereits gehört und bewerten sie überwiegend positiv: 48 Prozent glauben, dass sich dadurch viele Streitigkeiten beilegen lassen. Je bekannter die Methode, desto größer das Vertrauen: Von den Personen, die bereits von Mediation gehört haben, glauben sogar 58 Prozent an einen positiven Effekt. Zwei Drittel sind der Auffassung, dass die Mediation die kostengünstigere Möglichkeit der Konfliktbeilegung ist. Für 60 Prozent gibt es bei der Mediation keinen Verlierer, sondern vielmehr eine Lösung, mit der alle Beteiligten gut leben können.
Großes Vertrauen in Rechtsschutz-Versicherer
Mehr als die Hälfte der Rechtsschutz-Versicherten hätte zu ihrer Rechtsschutz-Versicherung (sehr) großes Vertrauen, wenn es beispielsweise um die Auswahl eines geeigneten Mediators ginge. Darin spiegelt sich auch das hohe Vertrauensniveau der Versicherten in ihre Rechtsschutz-Versicherung allgemein wider: 81 Prozent bringen ihrer Versicherungsgesellschaft (sehr) großes Vertrauen entgegen. Für jeden Zweiten gehört die Rechtsschutz-Versicherung zu einer guten Absicherung dazu.
Download-Datei: Roland Rechtsreport - Komplettstudie
[Roland-Komplett-Studie-Rechtsreport-Mediation.pdf] (3,77 MB; Dateityp: pdf)
28. September 2010 / bid-Redaktion
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Mediatorenlandschaft in Deutschland sehr vielseitig
Lieber an einem Tisch sitzen, als vor dem Richter stehen
Universität Jena veranstaltet am 8./9. Oktober den „Deutschen Mediationstag 2010“
Dabei setzen sich die Streitparteien gemeinsam an einen Tisch und finden im Gespräch selbst zu einer Lösung ihres Problems. Wichtig ist dabei eine dritte unparteiische Person, die das Gespräch moderiert und auf ein Ziel lenkt. Teure und langwierige Gerichtsverhandlungen können dadurch oft vermieden werden.
Inzwischen existiert eine EU-Richtlinie zur Mediation, die bis 2011 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang auch Ausbildungs- und Qualitätsstandards. Die zunehmende Institutionalisierung der Mediation verlangt nach Qualitätssicherung und damit verbundenen Normierungen.
Wie diese aussehen könnten, darüber diskutieren etwa 150 Experten am 8. und 9. Oktober während des Deutschen Mediationstags 2010 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft des Thüringer Justizministers Dr. Holger Poppenhäger und wird gemeinsam mit der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG veranstaltet.
„Allein schon die Frage, was einen guten Mediator ausmacht, ist schwer zu beantworten“, erklärt der Organisator der diesjährigen Tagung Prof. Dr. Christian Fischer von der Universität Jena. „Schließlich gibt es keine allgemeingültigen Richtlinien für die Mediationsausbildung.“ Einen gemeinsamen Nenner zu finden ist nicht leicht, da sich das Anwendungsgebiet dieser Selbstfindung von Problemlösungen in den letzten Jahren enorm ausgeweitet hat. „Um Streit in Familien zu schlichten, braucht ein Mediator ganz andere Voraussetzungen als für Konflikte in einem großen Unternehmen“, meint der Jenaer Rechtsexperte. Außerdem ist die Mediatorenlandschaft in Deutschland sehr vielseitig. Verschiedene Verbände konkurrieren miteinander, setzen in der Ausbildung auf unterschiedliche Schwerpunkte. Rainer Tögel, Vorstandssprecher der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, plädiert deshalb für eine Art „Gütesiegel“: „Als komplexe Dienstleistung wird die Mediation erst von den Verbrauchern akzeptiert werden, wenn es transparente Standards gibt. Wer eine Mediation in Anspruch nehmen möchte, muss sich darauf verlassen können, dass der Mediator ausreichend qualifiziert ist. Und er muss dies auf einfache Art in Erfahrung bringen können.“
Am 8. Oktober widmen sich die Teilnehmer des Kongresses der Qualitätsregelung und -sicherung der Mediation. Wissenschaftler und Experten aus der Praxis tauschen sich in einer Podiumsdiskussion darüber aus. Am 9. Oktober können sich die Teilnehmer schließlich in unterschiedlichen Foren über die verschiedenen Anwendungsbereiche der Mediation informieren. Dabei stehen Standards guter Mediation in verschiedenen Einsatzbereichen im Mittelpunkt.
http://www.rewi.uni-jena.de/Mediationstagung.html - weitere Informationen zur Tagung
11. August 2010 / bid-Redaktion
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Kreditmediator der Bundesregierung: Erweitertes Angebot für den Mittelstand
Kredit im zweiten Anlauf ohne förmliches Verfahren
Bisher 160 Fälle mit einem Kreditvolumen von 177 Mio. € und 3.600 Beschäftigten
Neben der Einbeziehung der Freien Berufe in das Mediationsverfahren sind nun auch junge Unternehmen zugelassen. Allerdings muss mindestens ein Jahresabschluss vorliegen. Zudem wurde das Mindestkreditvolumen von bisher 25.000 Euro auf 15.000 Euro abgesenkt.
Seit dem 1. März dieses Jahres konnte nach Angaben der Kreditmediator Deutschland GmbH in etwa 160 Fällen – mit einem Kreditvolumen von 177 Mio. € und 3.600 Beschäftigten - den Unternehmen unmittelbar weitergeholfen werden, ohne dass das breit angelegte Kreditmediationsverfahren eingeleitet werden musste. In rund 80 Fällen - mit einem Kreditvolumen von 77 Mio. € und 2.300 Arbeitsplätzen - wurde inzwischen ein solcher Prozess in Gang gesetzt. Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen seit 01.08.2010:
Einbeziehung der freien Berufe in das Mediationsverfahren
„Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass auch Freiberufler bei Finanzierungsproblemen unser kostenfreies Beratungsangebot benötigen. Wir wollen daher, dass diese Berufsgruppe ebenfalls unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann“, sagte der Kreditmediator Hans-Joachim Metternich dem Badenia-Informationsdienst (bid). Für das Mediationsverfahren werden sich die Landesverbände der freien Berufe einbringen.
Zulassung junger Unternehmen zum Mediationsverfahren
Junge Unternehmen können sich seit August an den Kreditmediator wenden, wenn mindestens der Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt. „Gerade junge Unternehmen benötigen in der Aufbauphase eine zukunftsorientierte Finanzierung. Die verabschiedete Erweiterung geht somit direkt auf die Bedürfnisse am Markt ein“, so Hans-Joachim Metternich weiter.
Der Kreditmediator will sich für diese Unternehmen besonders einsetzen. Existenzgründer sollen sich allerdings nach wie vor an ihre Kammern und Verbände wenden, die in diesem Bereich erfolgreich Hilfe leisten.
Absenkung des Mindest-Kreditvolumens von 25.000 € auf 15.000 €
Mehrere Umfragen aus jüngster Zeit machen deutlich, dass in der Praxis besonders die Kleinstunternehmen einer besonderen Unterstützung durch den Kreditmediator bedürfen. Das Mindest-Kreditvolumen wurde deshalb auf 15.000 € abgesenkt.
Beratungsleistungen für Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf
Bei Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf prüft der Kreditmediator, welches Beratungsangebot für den jeweiligen Fall den größten Erfolg verspricht. Unternehmen, die sich in der Drei-Wochenfrist vor Anmeldung der Insolvenz befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind auch zukünftig nicht Zielgruppe des Mediationsverfahrens. Hier ist ein geregeltes Verfahren nicht mehr sinnvoll.
In 80 Fällen Mediationsverfahren in Gang gesetzt
Der Kreditmediator, Hans-Joachim Metternich und sein Team, wurden bisher von rund 270 Unternehmen kontaktiert, die Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme hatten, oder deren Kreditantrag abgelehnt wurde. Dabei handelte es sich stets um Fälle verweigerter oder schleppender Kreditvergabe durch Banken Hierbei konnte in etwa 160 Fällen – mit einem Kreditvolumen von 177 Mio. € und 3.600 Beschäftigten - den Unternehmen unmittelbar weitergeholfen werden, ohne dass das breit angelegte Kreditmediationsverfahren eingeleitet werden musste. In rund 80 Fällen - mit einem Kreditvolumen von 77 Mio. € und 2.300 Arbeitsplätzen - wurde inzwischen ein solcher Prozess in Gang gesetzt.
Kooperation mit Kammern und Verbänden
Der Kreditmediator arbeitet dafür unter anderem mit den Kammern (IHK`s und HWK`s), sowie den verschiedenen Verbänden zusammen. So gibt es auch einen regen Austausch mit der Mediationsdachorganisation Deutsches Forum für Mediation DFfM e.V. Jüngst wurden bei einem Gespräch mit dem DFfM und dem DIHK in Berlin weitere Kooperationsmöglichkeiten erörtert. Nach der Sommerpause sollen hier weitere Optionen entwickelt werden.
Soforthilfe in Bad Lobenstein (Thüringen)
Am Beispiel des Holzhandels- und Transportunternehmen Fischer in Bad Lobenstein (Thüringen) wird deutlich wie derzeit durch den Einsatz des Chefvermittlers der Bundesregierung ein Unternehmen den benötigten Kredit im zweiten Anlauf bekommen hat.
Der Fortbestand der Firma Doris Fischer Holzhandel und Transporte konnte mit Hilfe des Kreditmediators sowie der konstruktiven und schnellen Kooperation der Commerzbank gesichert werden. Da die Hausbank einen kurzfristigen Überbrückungskredit zunächst nicht gewähren konnte, stand das thüringische Familienunternehmen Anfang Juni auf einmal vor Finanzierungsproblemen. Zur Anschaffung eines LKW sollte die rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer in Höhe von 60.000 Euro durch die Bank vorfinanziert und ihr nach einer Laufzeit von vier Monaten erstattet werden. Das Unternehmen hatte dieses Finanzierungsmodell in den Vorjahren mehrfach in Anspruch genommen und die Kredite stets absprachegemäß bedient. In der Annahme, dass die Kreditentscheidung analog zu den Vorjahren ausfallen würde, hatte die Inhaberin die Investition bereits ausgelöst.
Hilfe suchend wandte sie sich an den Kreditmediator der Bundesregierung. Um Lösungen herbeizuführen, ermittelt er Fördermöglichkeiten und prüft den Antrag des Unternehmens auf Wirtschaftlichkeit. Metternich nahm dann Kontakt mit dem Büro des Kreditmediators der Commerzbank in Frankfurt auf. In enger Zusammenarbeit wurde der Sachverhalt bei der für das Unternehmen zuständigen thüringischen Filiale eingehend überprüft. Nach einem persönlichen Gespräch konnte die beantragte Finanzierung auf Grundlage zusätzlicher Informationen schon innerhalb eines Tages gewährt werden.
„Wir sind überglücklich, dass es mit dem Kredit doch noch geklappt hat. Von der Geschwindigkeit, mit der unser Antrag bearbeitet wurde, sind wir beeindruckt“, sagt Doris Fischer, Eigentümerin des Holzhandels- und Transportunternehmens. „Mit diesem Kredit ist die Zukunft unseres Unternehmens fürs Erste gesichert.“ Das Familienunternehmen beschäftigt sieben Mitarbeiter. Kleine und mittelständische Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat in der Region und sind die wichtigsten Arbeitgeber.
„Ich freue mich, dass wir einen weiteren Fall einvernehmlich lösen konnten“, erklärte Kreditmediator Hans-Joachim Metternich dem Badenia-Informationsdienst (bid). „Besonders die gute und schnelle Kooperation der Commerzbank war vorbildlich.“
Über Hans-Joachim Metternich
Der Diplom-Kaufmann Hans-Joachim Metternich hat langjährige und umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Unternehmen, die von Finanzierungsproblemen betroffen sind. Die Lösung dieser Probleme stand bei seinen bisherigen beruflichen Stationen im Mittelpunkt. Unter anderem war Hans-Joachim Metternich zwei Jahrzehnte im Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz tätig, bevor er 1993 zur neu gegründeten Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wechselte. 1995 wurde er dort Geschäftsführer, 1997 Sprecher der Geschäftsführung. Hans-Joachim Metternich ist verheiratet und hat vier Kinder.
Über den Kreditmediator
Am 1. März 2010 hat Hans-Joachim Metternich das neu geschaffene Amt des Kreditmediators der Bundesregierung angetreten. Seine Aufgabe ist es, darüber zu wachen, dass die Finanzierung des Mittelstandes sichergestellt ist und nicht zur Wachstumsbremse wird. Bundesweit steht der Kreditmediator kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern, die Finanzierungsprobleme haben oder von der Ablehnung eines Kreditantrags betroffen sind, als Ansprechpartner zur Seite. Der Kreditmediator hilft schnell, unbürokratisch und kostenlos. Er vermittelt bankunabhängig und neutral zwischen Unternehmen und Kreditinstituten.
Nach Eingang der Anfrage über die Hotline (069/244 346-888), Email (info@kreditmediator-deutschland.de) oder dem Kontakt- bzw. Antragsformular auf der Homepage (www.kreditmediator-deutschland.de) setzt sich der Kreditmediator mit dem betroffenen Unternehmen in Verbindung, erörtert das Anliegen und gibt erste konkrete Ratschläge. Im Kontakt mit der Hausbank werden die Gründe der Ablehnung des Kreditantrags in Erfahrung gebracht und nachgefragt, ob alle verfügbaren öffentlichen Förderprogramme bei der Entscheidung berücksichtigt wurden. Falls ein Kreditmediationsverfahren sinnvoll erscheint, bündeln alle am Verfahren beteiligten Partner (IHKs/HwKs, Förder- und Bürgschaftsbanken, KfW und Hausbank) am Mediationstisch ihr Expertenwissen und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung, um die Kreditentscheidung auf eine neue Grundlage zu stellen.
09. August 2010 / bid-Redaktion
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"Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist."
Mediationsgesetz: Referentenentwurf an Länder und Verbände
Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Außerdem kann die Mediation dazu beitragen, zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Berufsbild des Mediators will das Justizministerium derzeit allerdings nicht regeln oder gar regulieren. "Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau eines privaten Zertifizerungssystems der Verbände und Berufskammern", so die Justizministerin.
Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.
Download-Datei: Referentenentwurf: Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
[Referentenentwurf_MediationsG._3.8.10.pdf] (197,38 KB; Dateityp: pdf)



